Letzte Aktualisierung: 15/02/2012

Kosten

Im Allgemeinen meint man, Rechtsanwälte seien teuer. Das ist falsch. Sie sind unbezahlbar, wenn sie erfolgreich beraten oder die Interessen des Mandanten vertreten. Überlegen sie einmal, was ein zwangsweiser Umzug ins Ausland kostet. Sicher mehr als eine frühzeitige anwaltliche aufenthaltsrechtliche Beratung.

Eine andere Meinung ist, dass man über Geld nicht so gerne redet. Auch das halte ich für falsch. Genau so wie Sie, mag ich es nicht, von steigenden Kosten überrascht zu werden. Ich möchte, dass Sie vorher wissen, was auf Sie zukommt.

Die Kosten für Beratung und Vertretung von Rechtsanwälten richten sich entweder nach einer Vereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Kosten für eine anwaltliche Beratung sind nach dem RVG frei verhandelbar. Regelmäßig stehen die Kosten einer Beratung mit dem Umfang, der Komplexität sowie der Bedeutung der Sache in engem Zusammenhang. In überschaubaren aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie mit Beratungskosten von 100,-- Euro bis 190,-- Euro rechnen. In Einzelfällen kann es nach Vereinbarung auch mehr werden, aber selbstverständlich auch weniger, wenn es sich bloß um eine kurze einfache Auskunft handelt.

Die Kosten für eine außergerichtliche Vertretung richten sich ebenfalls nach Umfang, Komplexität und Bedeutung der Sache. Sie müssen regelmäßig mit Kosten ab 500,-- Euro rechnen. In erkennbar sehr aufwändigen Verfahren oder in Verfahren mit hohem Schadensrisiko werde ich Ihnen eine Vergütungsvereinbarung vorschlagen.

Die Kosten für eine Vertretung in gerichtlichen Verfahren hängen regelmäßig vom Streitwert ab. Für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten wird ein Streitwert von 5.000,-- Euro pro Person angenommen. In asylrechtlichen Angelegenheiten sind es nur 3.000,-- Euro. Geht es um den Schutz vor Folter, unmenschlicher Behandlung oder sonstige Gefahren, beträgt der Streitwert sogar nur 1.500,-- Euro. Das ist gesetzlich in § 30 RVG festgelegt. Daran mag man erkennen, was dem Gesetzgeber Vertretung in derartigen Verfahren wert ist.

Nach den vorgenannten Streitwerten werden die Rechtsanwaltskosten berechnet. Die Rechtsanwaltskosten setzen sich bei einer Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren regelmäßig aus einer Verfahrensgebühr und einer  Terminsgebühr, mitunter auch aus einer Vergleichsgebühr zusammen. Hinzu kommen Auslagenpauschalen von 20,-- Euro, ggf. Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld und 19% Umsatzsteuer. Die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren 1. Instanz belaufen sich bei einem Streitwert von 5.000,-- Euro daher regelmäßig auf knapp 1.000,-- Euro. Hinzu kommen Gerichtskosten in Höhe von 363,-- Euro.

Die konkreten Kosten können Sie der Gebührentabelle entnehmen.

Gebührentabelle

Damit Sie über die zu erwartenden Kosten einer Vertretung immer auf dem laufenden sind, erhalten Sie von mir jeweils detaillierte Vorschussrechnungen. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, Kosten in einer Summe zu zahlen, können wir Ratenzahlungen vereinbaren.